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Telefon: +49 208 641401
E-Mail: volbracht-bau@gmx.de
Adresse: Försterstr. 64, Oberhausen, 46149, Deutschland
Unsere Freistellungsbescheinigung zum Download
Als Bauunternehmen legen wir Wert auf Transparenz und Sicherheit — daher stellen wir Ihnen unsere gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG zum Download zur Verfügung.
Was bedeutet das?
Die Freistellungsbescheinigung ist ein offizieller Nachweis vom Finanzamt, der bestätigt, dass unser Unternehmen von der sogenannten Bauabzugssteuer befreit ist.
Warum ist das für Sie als Kunde wichtig?
Für Privatkunden: Sie profitieren von unkomplizierten Abläufen — Sie müssen keine Steuer einbehalten oder an das Finanzamt abführen, und die Rechnung bleibt transparent und nachvollziehbar.
Für Industrie- oder Gewerbekunden: Die Vorlage dieser Bescheinigung gibt Ihnen rechtliche und steuerliche Sicherheit. Eine Befreiung von der Bauabzugssteuer vereinfacht Ihre Abrechnung und schützt Sie vor möglichen Steuerabzugs- und Haftungsrisiken.
Unsere aktuelle Freistellungsbescheinigung können Sie HIER HERUNTERLADEN — für Ihre Unterlagen und Ihre Sicherheit.
